Kommunale Wärmeplanung: Auch kleine Gemeinden müssen liefern
In den überarbeiteten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung sind die Beschlüsse zur GEG-Novelle, die Empfehlungen des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie, ein Antrag der Koalitionsfraktionen und die Ergebnisse der Länder- und Verbändeanhörung eingegangen. Daraus ergeben sich umfangreiche Änderungen gegenüber der ersten Fassung. Was gilt für welche Kommune? Die Wärmeplanung wird in ganz Deutschland flächendeckend eingeführt, auch für die Gebiete kleiner Gemeinden bis 10.000 Einwohner. Dort müssen die Pläne allerdings erst bis zum 30. Juni 2028 vorliegen, nach einem vereinfachten Verfahren. Die Länderweiterlesen
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