EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten
Mit der CSRD werden deutlich höhere Anforderungen an Umfang und Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gestellt als in der Non-Financial Reporting Directive (NFRD, 2014/95/EU) . Von der Berichtspflicht entsprechend der CSRD sind alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen erfasst, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Darüber hinaus sind alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe betroffen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Die Bilanzsumme übersteigt 20 Millionen Euro. Die Nettoumsatzerlöse liegen über 40 Millionen Euro. Das Unternehmen hat mehr als 250 Beschäftigte. Dieweiterlesen
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