Überproportionaler Mehraufwand
Die geplante Ausweitung der Meldepflichten nach FATCA, die auch von Verwaltern geführte offene Fremdkonten oder Treuhandkonten für Wohnungseigentümergemeinschaften beinhalten soll, hätte gravierende Folgen: Bei einem auf den Namen einer Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Konto müssten die Selbstauskünfte von jedem einzelnen Eigentümer aus der Gemeinschaft vom Verwalter eingeholt und gemeldet werden. Der entstehende Mehraufwand ist enorm. Obwohl der angestrebte Zweck, in den USA steuerpflichtige Personen zu identifizieren, grundsätzlich begrüßenswert ist, steht seine Verfolgung aber in keinem Verhältnis zu dem für die Erhebung derweiterlesen
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