Comeback des kommunalen Vorkaufsrechts?
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November letzten Jahres die geltende Regelung im Falle eines Kreuzberger Wohnhauses gekippt und der bisherigen Praxis zum Vorkaufsrecht weitgehend die Grundlage entzogen. Die Begründung des Urteils besagte, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen sei, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und die Immobilie keine Mängel aufweist. Ein bloßer Verdacht auf unlautere Bauvorhaben sei keine ausreichende Begründung, um das Vorkaufsrecht auszuüben. Die Kommunen versprechen sich vom Vorkaufsrecht den Erhaltweiterlesen
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