Neues Klimaschutzgesetz verabschiedet CO2-Kostenverteilung beschlossen
Die Ziele des Klimaschutzgesetzes waren dem Bundesverfassungsgericht nicht konkret genug, daher wurde es als verfassungswidrig eingestuft. Konkrete Einsparziele gab es nur für den Zeitraum von 2020 bis 2030, danach fehlten weitere Maßnahmen. Die Richter kritisierten, das Gesetz habe Lasten auf spätere Zeiträume verschoben und damit Freiheitsrechte jüngerer Generationen beschnitten und sahen Nachbesserungen als notwendig an. Am 12. Mai wurde ein neues Klimagesetz beschlossen – mit ihm kommt auch eine umstrittene neue CO2-Kostenverteilung. Umgesetzt wird der Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulz.weiterlesen
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