Grundsteuerreform: Bayerns Modell scheint verfassungswidrig zu sein
Im Zuge der Grundsteuerreform machte sich Bayern für Abweichungen vom Bundesmodell stark – mit Erfolg. Die Bundesländer können mit der eingeführten Öffnungsklausel ein eigenes Berechnungsmodell nutzen. Ausgerechnet das bayerische „reine Flächenmodell“ soll nun verfassungswidrig sein. Vor kurzem hatten sich die verbliebenen Länder auf eine Berechnungsmethode festgelegt (» der VDIV berichtete). Bayern hatte bereits am 6. Dezember 2020 einen Gesetzesentwurf zur Novelle der bayerischen Grundsteuer beschlossen. Bewiesen werden soll die Verfassungswidrigkeit des bayerischen Sonderwegs mit einem Rechtsgutachten vom Potsdamer Juraprofessor Thorstenweiterlesen
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