Umwandlungsverbot im Bundesrat beraten
Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde am 18. Dezember in der letzten Bundesratssitzung des Jahres beraten. Zuvor hatten die Ausschüsse für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Innere Angelegenheiten, Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat empfohlen, das umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in § 250 BauGB Artikel 1 zu streichen bzw. anzupassen. Die Ausschüsse argumentierten (BR-Ds. 686/1/20), dass vor allem Kleinvermieter unter das Umwandlungsverbot fielen. Und: „Der Schutz der Mieterinnen und Mieter einer konkreten Mietwohnung wird überweiterlesen
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