Schnellkredite für mittelständische Unternehmen
Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen für den Mittelstand beschlossen und einen KfW-Schnellkredit eingeführt. Dabei durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf die übliche Risikoprüfung sichergestellt, dass die Mittel rasch zur Verfügung stehen. Die Laufzeiten werden auf zehn Jahr verlängert. Grundlage des Programms ist der am 03. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichte angepasste Beihilfenrahmen (Temporary Framework). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn sie mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und im Jahr 2019weiterlesen
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