Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag: Deutsche Automatenwirtschaft sieht Länder in der Gestaltungspflicht
12. März 2020. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) beschlossen. Demnach gilt, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten ist und Mehrfachkonzessionen verboten sind. In allen Ländern können Spielhallen jedoch vom Verbot der Mehrfachkonzessionen befreit werden, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW): „Dass bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels erstmals Qualitätskriterien zum Zuge kommen sollen, ist eine gute Nachricht für die legalen Spielangebote undweiterlesen
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