Bundesrat beschließt Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau
Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau zugestimmt, nachdem das Gesetz Ende des vergangenen Jahres überraschend von der Tagesordnung der Länderkammer gestrichen worden war. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits Ende November 2018 verabschiedet. Durch die nun erfolgten Beschlüssen können private Investoren für vier Jahre befristet fünf Prozent die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung über zwei Prozent steuerlich geltend machen, also maximal 28 Prozent in einemweiterlesen
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