Sorgfältige Sachverhaltsklärung bei Härtefällen im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung ist ein Muss
Eine Eigenbedarfskündigung ist für Mieter gerade in Städten und Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht nur eine schlechte Nachricht. Damit einher geht für die meisten Betroffenen neben der Suche nach einer neuen Wohnung auch die Frage, ob und wie man gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorgehen kann. Bei ihrem Widerspruch berufen sich Betroffene dann nicht selten auf die sogenannte Härtefallklausel. Die Auslegung dieser Härtefall- oder auch Sozialklausel im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung sorgt bei Eigentümern und Mietern regelmäßig für Unsicherheit.weiterlesen
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