Neufassung des Klimaschutzgesetzes bezieht sektorübergreifende Bilanz stärker mit ein
An den zentralen Zielen ändert sich mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes nichts: Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gemindert werden. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Im Mittelpunkt steht dabei künftig, ob die Emissionen insgesamt reduziert werden – unabhängig davon, in welchem Bereich sie entstehen. Die Bundesregierung will mit dieser Herangehensweise die Gesamtverantwortung stärken und mehr Flexibilität zwischen den Sektoren ermöglichen. Fortschritte in einem Sektor können soweiterlesen
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