Neue Heizungsförderung unter Vorbehalt
Der Richtlinienentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde wochenlang zwischen den Fraktionen diskutiert und mehrfach verändert (wir haben berichtet ). Nun steht die neue Systematik für die Förderung der Heizungserneuerung durch gestaffelte Zuschüsse fest: Förderfähig sind: Solarthermieanlage, Biomasseheizung, Wärmepumpe, Brennstoffzellenheizung, wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten), innovative Heizungstechnik, Errichtung / Umbau / Erweiterung Gebäudenetz, Anschluss an ein Gebäudenetz, Anschluss an ein Wärmenetz. Für alle förderfähigen Wärmeerzeuger soll es künftig eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 Prozent geben. Für elektrischeweiterlesen
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