Gefahrstoffverordnung novelliert: Erleichterungen für Sanierungen in Bestandsgebäuden
Am 22. August 2024 hat das Bundeskabinett ohne weitere Diskussion die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verabschiedet. Diese Verordnung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen in Bestandsgebäuden und bringt wesentliche Neuerungen, die insbesondere den Umgang mit Asbest betreffen. Die Novellierung ist das Ergebnis einer intensiven Überarbeitung, nachdem der ursprüngliche Entwurf von 2022 erhebliche Kritik hervorgerufen hatte, vor allem wegen des geplanten Asbest-Generalverdachts für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden. Dieser Generalverdacht hätte etwa drei Viertel des deutschen Wohngebäudebestands betroffenweiterlesen
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