Bundeskabinett beschließt Novelle des Baugesetzbuches
Wir haben berichtet. Ein wichtiger Baustein der Überarbeitung ist der neue § 246e BauBG („Bau-Turbo“): Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen bis Ende 2027 in Ausnahmefällen zusätzliche Bauflächen ausweisen, wenn sie an bereits bestehende Siedlungsgebiete angrenzen, ohne dass ein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Des Weiteren sollen Erweiterungen, insbesondere Aufstockungen, überall ohne Änderung eines Bebauungsplans möglich sein und Verdichtungen wie Bebauungen in zweiter Reihe erleichtert werden. Von Digitalisierung und Bürokratieabbau wie der Beschränkung des Umfangs von Umweltberichten sowie Fristen fürweiterlesen
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