Neue Gesetzesänderung bringt Erleichterungen für Wohnungseigentümer und fördert den Ausbau Erneuerbarer Energien
Die Gesetzesänderung ermöglicht Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nunmehr eine weitere Option bei der Durchführung ihrer Zusammenkünfte. Die virtuelle Versammlung eröffnet dabei die Möglichkeit, auch unterjährig Entscheidungen unkompliziert und kostengünstig zu treffen. Lange Anfahrtswege oder die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten entfallen. Außerdem können Personengruppen teilnehmen, für die es vorher aufgrund der räumlichen Entfernung, familiärer Verpflichtungen oder Mobilitätseinschränkung nur schwer möglich war. Keineswegs bedeutet das Gesetz, dass Eigentümerversammlungen (ETV) nun ausschließlich virtuell stattfinden. Die virtuelle Versammlung ist neben Präsenz und hybrid nur eine weitere Möglichkeitweiterlesen
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