BGH-Entscheidung könnte Mieterstromlandschaft grundlegend verändern
Am 13. Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über die rechtliche Einordnung von Mieterstromanlagen verhandelt. Im Zentrum stand die Frage, ob deutsche Sonderregelungen – insbesondere für sogenannte Kundenanlagen – mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dies Ende 2024 verneint (Urteil vom 13. Dezember 2024, Az. C-293/23). Nun muss der BGH klären, wie viel Spielraum dem nationalen Gesetzgeber verbleibt. Die Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf bestehende und geplante Mieterstromprojekte haben. Bislang profitieren Kundenanlagen, die Energie innerhalbweiterlesen
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