Geplante Novelle der Mess- und Eichverordnung: VDIV Deutschland fordert Verlängerung der Eichfristen für Wohnungswasserzähler auf mindestens 10 Jahre
Mit dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums der Dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (3. ÄndVOMessEV) plant der Gesetzgeber unter anderem, die Fristen für den Austausch der Kalt- und Warmwasserzähler auf sechs Jahre zu vereinheitlichen. Derzeit schreibt das deutsche Mess- und Eichgesetz vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. Die geplante Anpassung der Eichfrist der Warm- und Kaltwasserzähler auf lediglich sechs Jahre ist aber nach Ansicht des VDIV Deutschland nicht zielführend undweiterlesen
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