TKG-Novelle: Bundesregierung greift vom Bundesrat geforderte Nachbesserungen bei geplanter Streichung des Nebenkostenprivilegs nicht auf
Dem Bundesrat geht der Entwurf für eine Telekommunikationsnovelle im Verbraucherschutz nicht weit genug. Es müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um mehr Schutz und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (19/26108), die die Bundesregierung zusammen mit einer Gegenäußerung als Unterrichtung (19/26964) vorgelegt hat. Der Bundesrat machte unter anderem deutlich, dass kein uneingeschränktes Einverständnis mit der in Artikel 14 des Gesetzentwurfs enthaltenen ersatzlosen Streichung der Umlagefähigkeit der in § 2 Nr. 15 BetrKVweiterlesen
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