Datenschutz und WEG: Wann dürfen Namen genannt werden?
Der Mythos hält sich hartnäckig: In der Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es keinen Datenschutz. Das ist falsch. Selbstverständlich gelten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch im Wohnungseigentumsrecht. Darf aber in einer Versammlung der Name eines Eigentümers genannt werden, dessen Wohnung mit Legionellen befallen ist? Muss die Hausverwaltung Schadensersatz leisten, wenn sie dies macht? Wie weit geht der Datenschutz im Wohnungseigentumsrecht? Einen Fall zu diesen Themen hatte das LG Landshut am 6.11.2020 zu entscheiden. Mehrere Wohnungen einer Wohnungseigentumsanlage waren mit Legionellen befallen. Inweiterlesen
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