Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Umsetzung der Grundsteuerreform erleichtern zu wollen und Regelungen zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer an verschiedene Urteile anzupassen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vorgelegt, der nur im federführenden Finanzausschuss beraten wird (BT-DS: 19/28902). Der Entwurf schafft eine Regelung, die es erlaubt, bestehende wirtschaftliche Einheiten, die für Zwecke der Einheitsbewertung unter Anwendung des Paragrafen 26 oder des Paragrafen 34weiterlesen
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