Kabinett beschließt ImmoWertV-Reform
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) soll novelliert werden. Mit ihr soll die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Die Novelle wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Als nächstes steht die Prüfung des Bundesrates am 25. Juni an. Sollte alles wie geplant umgesetzt werden, werden die Änderungen ab Anfang 2022 gelten. In der ImmoWertV 2021 werden verschiedene Richtlinien und Regulierungen zusammengefasst. Momentan gelten die alte ImmoWertV von 2010, die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinieweiterlesen
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