Neues Mietspiegelrecht in Kraft getreten
Gemeinden, mit mehr als 50.000 Einwohnern, die noch keinen Mietspiegel haben, müssen bis spätestens 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel angefertigt haben. Entscheidet sich die Stadt für einen qualifizierten Mietspiegel, so hat sie bis zum 1. Januar 2024 Zeit. Vermieter und Mieter müssen künftig an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mitwirken, indem sie Auskunft zum Mietverhältnis, zur Höhe der Miete, zur Ausstattung und zu sonstigen Merkmalen der Wohnung geben. Wer seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zuweiterlesen
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