GEG-Anpassung zeichnet sich ab: technologieoffener und flexibler
Der Klimaschutzbericht 2025 des Bundesumweltministeriums enthält eine wesentliche Änderung zur Bewertung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In der vorläufigen Fassung wurde die 65-Prozent-Regel – wonach neue Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen müssen – noch als zentrales Element hervorgehoben. In der endgültigen Version fehlt dieser Bezug. Stattdessen wird das GEG nun als „wesentliches Instrument“ für die Wärmewende beschrieben, das künftig technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden soll. Ziel sei es, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz in Einklang zuweiterlesen
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