BGH-Urteil verunsichert Branche: Rechtssicherheit für Mieterstrom- und Quartierslösungen gefordert
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 18/23) zur Auslegung des Kundenanlagenprivilegs drohen Mieterstrom- und Quartiersprojekte in Deutschland ins Stocken zu geraten. Die veröffentlichte Urteilsbegründung hat bei Immobilienverwaltungen, Energiedienstleistern und Investoren erhebliche Unsicherheit ausgelöst – insbesondere bei der Planung und Umsetzung quartiersbezogener Versorgungskonzepte, bei denen mehrere Gebäude über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt verbunden werden sollen. Der BGH betont in seiner Urteilsbegründung, dass eine richtlinienkonforme Auslegung geboten sei, und verweist auf Spielräume über Hausverteileranlagen oder Eigenversorgung. Gleichzeitig machtweiterlesen
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