Wohnungsmarkt: Unterbringung von Flüchtlingen
„Für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten gibt es mehrere Instrumente“, betonte Bau-Staatssekretär Rolf Bösinger mit Verweis auf § 246 im Baugesetzbuch. Diese Sonderregelung gelte vorerst bis Ende 2024 und ermögliche es Städten und Gemeinden, schneller Unterkünfte für schutzsuchende Menschen zu errichten. Es sei eine Überlegung wert, die Regelung zu verlängern. „Dort, wo es Flächen, aber keine Wohngebäude gibt, kann mit serieller und modularer Bauweise neuer Wohnraum entstehen. Es gibt bereits eine gut funktionierende Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauenweiterlesen
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