Kurzfristige Energiesparmaßnahmen: Verordnung bis 15. April 2023 verlängert
Die entsprechende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMav) war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Die Verordnung schreibt u. a. für öffentliche Arbeitsstätten eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad vor. Außerdem dürfen Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet und private Swimming-Pools nicht beheizt werden. Die Bundesregierung hatte den Beschluss zur verlängerten Geltungsdauer damit begründet, dass der Energieverbrauch weiter verringert werden müsse. Dieweiterlesen
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