Eigentlich sollte die Vorschrift bereits zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Damit hätten alle Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen „qualifizierten Verwalter“ i. S. d. des § 26a WEG geltend machen können. Jetzt steht im Raum, dass das Bundesjustizministerium die Inkraftsetzung um ein Jahr verschiebt. Der VDIV hatte sich für die Zertifizierung der Verwalter stark gemacht, doch ein Aufschub sei aktuell das einzig Richtige, meint VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Bei den IHK mangele es an Prüfern, außerdem sei die Integration der Prüfungssoftware und Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet. Das bedeutet, dass nicht alle, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen wollen, sie auch bis Ende November ablegen können. Der Aufschub des Anspruchs auf einen zertifizierten Verwalter beugt somit einer Ungleichbehandlung zwischen den Verwaltungsunternehmen und unnötigen Rechtsstreitigkeiten vor.
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