Ähnlich dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und dem VDIV Deutschland in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten (wir haben berichtet) sehen die Wissenschaftler des IW in der Grunderwerbsteuer einen wichtigen Hebel. Sie belaste beim Bau einer Immobilie alle Beteiligten, Projektentwickler wie Käufer – beim Weiterverkauf sogar gleich mehrfach. Das treibe die Nebenkosten und damit Kauf- und Mietpreise, so Michael Voigtländer. „Neubauten könnten wie in den Niederlanden oder in Belgien von der Steuer ausgenommen sein.“ Dies sei sowohl mit EU-Recht vereinbar als auch angemessen, um den Wohnungsneubau attraktiver zu machen. Alternativ schlägt das Institut vor, die Steuerbefreiung nur temporär einzusetzen, um Vorzieheffekte zu induzieren, oder auch den Satz der Grunderwerbsteuer für Neubauten deutlich zu senken. „Alternativ oder auch ergänzend könnte zudem die Mehrwertsteuer für Bauleistungen von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert werden“, heißt es in der Studie weiter. „Damit ließen sich die Herstellkosten deutlich reduzieren. Insbesondere für Sozialwohnungen wäre dies angemessen und nachvollziehbar.“
Einsparpotenzial sieht das IW auch beim Preis für das Bauland: Würden Kreise und Kommunen öffentliche Flächen um zehn Prozent günstiger abgeben, so würde das zu einem Preisabschlag von zwei Prozent bei Kaufpreisen führen. In Städten und bei Mieten würde der Preis um ein Prozent sinken.
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