finanznachrichten.online

Solarpaket I auf der Zielgeraden




  • Für Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Verwaltungen sind vor allem zwei Neuregelungen von zentraler Bedeutung:

    Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen wird deutlich erleichtert und entbürokratisiert (wir haben berichtet). Zugleich werden Steckersolargeräte künftig als privilegierte bauliche Maßnahme eingestuft, so dass jeder Eigentümer einen Gestattungsanspruch gegenüber der Gemeinschaft hat. Die entsprechende Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes befindet sich ebenfalls bereits im parlamentarischen Verfahren.

    Das neue Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung stellt eine echte Alternative zum schwer handhabbaren Mieterstrommodell dar. Auch beim Mieterstrom wird es weitere Vereinfachungen geben. 

    In der Sitzung des Bundestags unterstrichen die Abgeordneten der Regierungsfraktion die Bedeutung dieser Regelungen. „Wir stärken jetzt die Balkon-PV, wir stärken die Mieterstromerzeugung. Das heißt, wir machen die Energiewende zu einem Bürgerprojekt“, betonte Timon Gremmels (SPD). Katrin Uhlig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzte: „Auch die Möglichkeit für Vermieterinnen und Vermieter, ihren Mieterinnen und Mietern Strom direkt vom eigenen Dach anzubieten, stärken wir. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird nicht nur ein neues Modell eingeführt, sondern es ist ein erster Schritt in Richtung Energy Sharing.“

    Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Solarpaket I auf der Zielgeraden erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/solarpaket-i-auf-der-zielgeraden/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=solarpaket-i-auf-der-zielgeraden

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.