Darüber hinaus sollen künftig auch Angaben zur Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erhoben werden. Ziel des Gesetzesvorhabens ist, durch eine aktuellere und fundiertere Datengrundlage die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf Bedenken angemeldet: Dieser setze eine Volldigitalisierung der Hochbaustatistikmeldungen voraus, „die jedoch in keiner Weise gegeben ist“. Beispielsweise sei nicht damit zu rechnen, dass der digitale Bauantrag – wie im Entwurf angenommen – bis Ende 2024 flächendeckend verfügbar sein werde. Die Ländervertreter fürchten einen erheblichen Zusatzaufwand aufgrund der vorgesehenen zusätzlichen Statistikmerkmale sowie der Ausweitung der Bautätigkeitsstatistik auf den Baubeginn. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zugesichert, etwaigen Änderungsbedarf zu prüfen.
Die Bundestagsabgeordneten überwiesen den Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in die Ausschüsse. Geplant ist, dass die Novelle am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Nach einer Datenerhebungsphase im Jahr 2025 sollen die neuen vierteljährlichen Indizes erstmals in 2026 veröffentlicht werden.
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