Der Bundesrat hatte am 7. April 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 eingebracht (Drucksache 21/17). Die Bundesländer sollen damit weiterhin die Möglichkeit haben, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung auszuweisen. Voraussetzung für eine wiederholte Gebietsausweisung ist künftig eine Begründung, welche Abhilfemaßnahmen seit der letzten Ausweisung ergriffen wurden und warum diese nicht zur Entspannung des Marktes führten.
Auch der nun vorliegende Koalitionsvertrag schreibt vor: Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird für vier Jahre verlängert. Zusätzlich zur Verlängerung der Regelung bis 2029 sind weiterführende Maßnahmen geplant: Eine Expertengruppe unter Beteiligung von Mieter- und Vermieterverbänden soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften erarbeiten. Ziel ist auch die Reform der bislang unpräzisen Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz. Künftig soll ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse eingeführt werden.
Neue Regulierungsbereiche kommen ebenfalls hinzu: In angespannten Märkten werden künftig auch Indexmietverhältnisse sowie möblierte und Kurzzeitvermietungen stärker reguliert. Für Immobilienverwaltungen bedeutet dies ein wachsendes Maß an Prüfpflichten, insbesondere bei Neuabschlüssen oder Umstellungen bestehender Mietverhältnisse.
Branchenkritik bleibt nicht aus. Insbesondere die Kombination aus verschärften Eingriffen in Mietpreisstrukturen und fehlenden Fortschritten bei Investitionsanreizen stößt auf Ablehnung. Kritiker sehen im Koalitionsvertrag eine widersprüchliche Strategie: Maßnahmen zur Eigentumsförderung, steuerlichen Entlastung bei Sanierungen oder zur Investorenbindung fehlen, während gleichzeitig regulatorische Eingriffe zunehmen.
„Wer von einem Wohnungsbau-Turbo spricht und gleichzeitig die Mietpreisbremse verlängert, führt den Markt bewusst in die Irre. Die geplante Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive bleibt ohne Substanz. Es fehlen klare Maßnahmen zur Eigentumsförderung, zur steuerlichen Entlastung von Sanierungen und zur Rückgewinnung von Vertrauen bei Investoren“, kommentiert Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer, die Verlängerung.
Für Immobilienverwaltungen gilt: Die Mietpreisbremse bleibt ein zentrales Thema – nicht nur bei Wiedervermietung, sondern künftig auch bei Vertragsformen wie Index- oder Zeitmieten. Prozesse zur Mietpreisprüfung, Dokumentation und Kommunikation mit Eigentümern müssen angepasst und eng an die Entwicklungen in Landesverordnungen gekoppelt werden.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – neue Regulierungsschritte und Expertenkommission geplant erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.