finanznachrichten.online

Materialmängel: Nicht das größte Problem der Branche?




  • Die Statistik des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung dokumentiert: Die Zahl der offenen Stellen in der Bauwirtschaft ist im ersten Quartal 2022 fast viermal so hoch wie im Jahr 2010. Die Knappheit an Arbeitskräften werde zunehmend zum Risiko für den Bau – und damit auch zu einem erheblichen Problem für die Politik, die sich mit den Wohnungsbau- und Klimazielen für Gebäude ein ehrgeiziges Programm vorgenommen habe, so Carsten Burckhardt, Bundesvorstandsmitglied der Gewerkschaft. Die Zahlen der Fachkräfte verschlechterten sich bereits seit Jahren. „Es ist bezeichnend und besorgniserregend, dass es den Firmen der Bauwirtschaft so schwerfällt, nötiges Personal zu finden und langfristig zu halten“, betonte Burckhardt. Trotz steigender Umsätze habe man zu wenig dafür getan, die Berufe im Bau attraktiver zu gestalten. Der Verband formuliert diesbezüglich einen klaren Vorwurf: Die Arbeitgeber hätten es versäumt, die Branche fit für die Zukunft zu machen.

    Dies könne sich zukünftig als großes Problem für die Politik erweisen. Die Fachkräfte seien „das Nadelöhr“ für einen entspannteren Wohnungsmarkt, mehr Klimaschutz und sinkende, stabile Mieten.

    Die größten Probleme der Bauunternehmen seien nicht die derzeit steigenden Materialpreise oder Energiekosten. „Die eigentlichen Probleme sind allerdings hausgemacht. Über Jahre hinweg haben die Unternehmen der Bauwirtschaft, vor allem im Handwerk, die Einkommen ihrer Beschäftigten gedrückt“, konstatiert Burckhardt. Sie haben sich kaum darum gekümmert, dass Tarifverträge eingehalten werden. Viele sind aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten. Dann haben sich die Firmen bei den Preisen gegenseitig unterboten und einen Dumping- Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.“

    Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Materialmängel: Nicht das größte Problem der Branche? erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/materialmaengel-nicht-das-groesste-problem-der-branche/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=materialmaengel-nicht-das-groesste-problem-der-branche

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.