Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und die Eigentümervertretung Haus & Grund Deutschland wollen in vier Musterfällen mit einer Untätigkeitsklage gegen die Finanzämter in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen vorgehen. Bei den Musterklagen bestünden laut den Verbänden begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrundeliegenden Bundesmodells zur Berechnung der Steuer. Daher soll im Anschluss an die Musterklagen auch in die verfassungsrechtliche Klage in Karlsruhe anschließen.
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