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GEG-Novelle: Abgestimmter Referentenentwurf zum GEG in der Verbändeanhörung




  • Auf einen Kompromiss zu den Regeln für 65 Prozent Erneuerbare im Heizungskeller hat sich die Regierung am Freitag nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses geeinigt. Abweichend von der im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) entworfenen Gesetzesnovelle (wir haben berichtet) sieht der jetzt veröffentlichte Entwurf des BMWK und BMWSB folgende Regelungen vor:

    Wie im ursprünglichen Entwurf gilt aber weiterhin, dass Heizkessel längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Auch Gaskessel sind dann nur noch zulässig, wenn sie zu 100 Prozent mit „grünen Gasen“ betrieben werden.

    Unklar ist noch, wie eine sozial gerechte Umsetzung der Pläne und eine entsprechende Förderung für die Heizungserneuerung aussehen soll. Wirtschaftsminister Habeck hatte eine einkommensabhängige Gestaltung angekündigt. Das Gesetz soll nach Durchlaufen des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Im Rahmen der Verbändeanhörung wird der VDIV Deutschland innerhalb der knapp bemessenen  Anhörungsfrist bis zum 11. April 2023 zu diesem Referentenentwurf Stellung nehmen.

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