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Gebäudetyp E: Eckpunkte sollen Basis für einfacheres und kostengünstigeres Bauen schaffen




  • Kern des Konzepts ist ein eigener Gebäudetyp-E-Vertrag. Er soll es Bauherren erlauben, von nicht sicherheitsrelevanten Standards abzuweichen und kosteneffizientere Lösungen einzusetzen. Künftig sollen nur die Schutzziele der Bauordnungen – etwa Statik, Brandschutz und Gesundheitsschutz – zwingend gelten. Darüberhinausgehende Anforderungen können optional vereinbart werden. Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik sollen nicht automatisch als Mangel gelten, solange Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit sichergestellt sind.

    Die Eckpunkte sehen außerdem eine stärkere Technologieoffenheit vor. DIN-Normen sollen als private technische Regeln klarer eingeordnet werden. Ergänzend plant die Bundesregierung Musterverträge, Best-Practice-Sammlungen und Pilotprojekte, um die Anwendung des Gebäudetyps E in der Praxis zu erleichtern.

    Wesentlich für die Umsetzung ist zudem eine klare mietrechtliche Einordnung. Die Eckpunkte schlagen vor, dass die „übliche Beschaffenheit“ künftig stärker nach mietrechtlichen Kriterien bestimmt wird. Komfort- und Ausstattungsmerkmale gelten nicht als verpflichtende technische Standards. Für Besteller sollen einfache Informationspflichten genügen, um Abweichungen nachvollziehbar zu machen. Fachkundige Besteller benötigen lediglich kurze Hinweise.

    Der Zeitplan sieht vor, noch in diesem Jahr einen Stakeholder-Dialog zu starten. Ein erster Referentenentwurf soll nach dem Sommer 2026 folgen, eine Kabinettsvorlage Ende 2026. Kritisiert wird, dass dieser Zeitplan angesichts des hohen Drucks im Wohnungsbau als zu langsam gelten könnte. Befürworter fordern eine frühere zivilrechtliche Verankerung, um den Gebäudetyp E rasch zur Anwendung bringen zu können.

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