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Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kommt: Was Immobilienverwaltungen und Eigentümer jetzt konkret planen müssen




  • Wichtig: Es handelt sich um Eckpunkte/FAQ/Infopapier (noch kein verabschiedeter Gesetzestext). Dennoch lassen sich daraus To-dos und Zeitachsen ableiten. 

    Was ist anders als im GEG („Heizungsgesetz“)?

    1. 65%-Vorgabe fällt weg, keine Betriebsverbote

    2. Eigentümer wählen beim Austausch wieder aus einem Optionskatalog

    3. Öl/Gas bleibt möglich, aber mit Bio-Treppe

    4. Zusätzliche Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Lieferkette)

    5. Förderung bleibt politisch zugesagt, mindestens bis 2029

    Bis wann muss was berücksichtigt werden?

    Bis vor 1. Juli 2026: Gesetz soll in Kraft treten

    Ab 2028: Grüngas-/Grünölquote startet (bis zu 1%)

    Ab 1. Januar 2029: Bio-Treppe wird Pflicht für neue Öl-/Gasheizungen

    2030: Evaluierung, mögliches Nachsteuern

    Bis Ende 2029: Effizienzklassen werden harmonisiert

     

    Das Infopapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier. 

    Die Eckpunkte des Gebäudemonernisierungsgesetzes finden Sier hier. 

    Die FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier. 

     

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