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Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) endlich beschlossen




  • Ziel der Richtlinie ist, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu reduzieren. Zentrale Vorgaben dazu sind unter anderem:

    Der EU-Rat muss der Novelle noch zustimmen. Ab dann haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie zu implementieren.

    Die Reaktionen auf die Verabschiedung der Novelle fielen sehr unterschiedlich aus. Sie knüpften vor allem an die vorangegangene Debatte über Sanierungspflichten für einzelne Gebäude an. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte, die Bundesregierung habe den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert. Das hätte „zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter.“

    Aus Sicht des VDIV Deutschland ist positiv anzumerken, dass sich die Gesetzgeber darauf geeinigt haben, die Mindestenergieeffizienzanforderungen nicht auf Wohngebäude auszudehnen, die Harmonisierung der Energieausweise nicht auf europäischer Ebene vorzunehmen, den Ausbau der Solarenergie an die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit zu knüpfen und den Kommunen sowie Wohnungsunternehmen durch den Quartiersansatz Flexibilität einzuräumen, um die Klimaziele zu erreichen. Allerdings: Die generelle Ausrichtung der europäischen Klimapolitik ist zu hinterfragen. Die Strategie, sehr hohe Energieeffizienzziele zu stecken und einen sehr geringen Restenergieverbrauch von Gebäuden zu erreichen, der durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll, wird nicht aufgehen. Wichtig wäre ein neuer Ansatz zur Erreichung der Klimaneutralität, der das Zusammenspiel von erneuerbarer Energie und der notwendigen Effizienz neu definiert.

    Der VDIV hatte über die EPBD-Pläne bereits berichtet.

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