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EU-Verordnung zur Begrenzung von überhöhten Gaspreisen




  • Teil des Paketes ist eine Verordnung über einen befristeten Marktkorrekturmechanismus. Er soll automatisch aktiviert werden, wenn der Preis für importiertes Erdgas zu weit von den Weltmarktpreisen abweicht. Dafür wurden zwei Kriterien definiert: Wenn der Preis an der Amsterdamer Leitbörse TTF an drei Werktagen die Grenze von 180 Euro pro Megawattstunde überschreitet und außerdem zu diesem Zeitpunkt 35 Euro über dem Weltmarktpreis liegt, soll der Erdgaspreis automatisch gedeckelt werden. Die Preisgrenze wird ausgesetzt, wenn es zu Problemen auf den Gas- und Finanzmärkten kommt oder wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Der neue Mechanismus gilt ab 15. Februar 2023. Bei der Verordnung handelt es sich um eine befristete Notmaßnahme. Aus Sicht von Bundeswirtschaftsminister Habeck schafft die Entscheidung „mehr Sicherheit für den kommenden und auch den nächsten Winter“.

    Zu den EU-Maßnahmen gehört auch eine engere Koordination der Mitglieder beim Einkauf und der Einspeicherung von Gas, die effizientere Nutzung von grenzüberschreitenden Leitungen und ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energieträger und -netze.  

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