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EU-Umweltomnibus: Weniger Berichtspflichten, schnellere Genehmigungen geplant




  • Im Rahmen ihrer Simplifizierungsagenda will die EU-Kommission Umweltauflagen teilweise lockern und Verwaltungsverfahren beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem Ausnahmen bei Berichtspflichten, vereinfachte Genehmigungen für Dekarbonisierungsprojekte und gestraffte Verfahren für Energie- und Netzinfrastruktur.

    Für die Immobilienwirtschaft sind vor allem schnellere Genehmigungsprozesse relevant, etwa beim Stromnetzausbau oder bei Projekten der Energiewende. Gleichzeitig sollen kleinere Unternehmen bei der erweiterten Herstellerverantwortung entlastet werden, indem Pflichten reduziert oder flexibilisiert werden.

    Unberührt bleiben vorerst zentrale Regelwerke wie das Renaturierungsgesetz. Dennoch signalisiert der Omnibus eine klare politische Stoßrichtung: weniger Bürokratie, mehr Umsetzungsdynamik. 

    Zum Hintergrund: Der EU-Umweltomnibus ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Gesetzespaket der EU-Kommission, mit dem bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben gebündelt vereinfacht, abgeschwächt oder angepasst werden sollen.

    Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Genehmigungen zu beschleunigen und Unternehmen zu entlasten, ohne zentrale Klimaziele formell aufzugeben. Die Kommission spricht von „Vereinfachungen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit“.

    Kernelemente des Umweltomnibus sind:

    Wichtig ist: Zentrale EU-Umweltgesetze werden nicht abgeschafft. Das Renaturierungsgesetz, die Verpackungsverordnung oder die grundlegenden Klimaziele bleiben bestehen. Der Umweltomnibus greift vor allem auf der Ebene der Umsetzung, Nachweispflichten und Verfahren ein.

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