finanznachrichten.online

Energiepreispauschale vom Arbeitgeber




  • Anspruch auf diesen Bonus haben generell alle, die zum 1. September 2022 in einem gegenwärtig ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sind. Ebenfalls werden alle, die als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen, die Pauschale erhalten. Minijobber können die Auszahlung nur erhalten, wenn sie dem Auftraggeber zuvor schriftlich bestätigt haben, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.

    Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber mit der ersten, nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnauszahlung. Die Energiepreispauschale ist für die Empfänger – mit Ausnahme der Minijobber – als zusätzlicher Lohn steuerpflichtig, nicht jedoch sozialversicherungspflichtig.

    Verwaltungsunternehmen müssen bei der Auszahlung folgendes beachten: Die Pauschelen werden vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnommen und dann bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung gesondert mit einer zusätzlichen Kennzahl abgesetzt. Im Falle einer monatlichen Anmeldung betrifft dies also die bis zum 10. September 2022 fällig Anmeldung für den Monat August 2022.

    Eine Sonderregelung gilt für Arbeitgeber, die für alle Mitarbeitende zusammen weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer im Jahr überweisen und die Steuer quartalsweise abführen. Für sie ist die bis zum 10. Oktober fällige Lohnsteueranmeldung für das dritte Quartal relevant. In der elektronischen Steuerbescheinigung 2022 für das Finanzamt müssen Arbeitgeber die ausgezahlte Pauschale mit einem „E“ angeben.

    Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Energiepreispauschale vom Arbeitgeber erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/energiepreispauschale-vom-arbeitgeber/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=energiepreispauschale-vom-arbeitgeber

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.