Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hatte der Bundestag im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) Ende 2021 beschlossen (wir haben berichtet). Daraus ergeben sich für Eigentümerinnen und Eigentümer diverse Konsequenzen für die Ausstattung von Gebäuden mit Glasfaser, die mögliche Errichtung einer SAT-Anlage, den Abschluss von Versorgungsverträgen sowie die Beschlussfassung dazu innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Alle Details sind in der Handlungsempfehlung des VDIV dargestellt.
Außerdem sind die Deutsche Telekom und der VDIV eine besondere Partnerschaft zu diesem Thema eingegangen: Wir wollen den Ausbau von Glasfasernetzen insbesondere in Gebäuden mit Eigentumswohnungen stärken und den durchgängigen Glasfaseranschluss (Fiber to the Home / FTTH) als Standard für die digitale Grundversorgung etablieren. Dazu wurde ein gemeinsames Strategiepapier unterzeichnet. Beide Seiten unterstützen damit das Ziel, bis 2030 einen flächendeckenden Glasfaserausbau zu erreichen. Weitere Infos zur Partnerschaft und den Vorteilen für VDIV-Mitgliedsunternehmen finden Sie hier.
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