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Elementarschadenversicherungen: Notwendigkeit oder Überregulierung?




  • Schon 2023 haben Bundesrat und Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) festgestellt, dass die Deckung gegen Elementarschäden in Deutschland unzureichend ist. Derzeit sind wohl etwas mehr als 50 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden versichert. Im März 2024 wurde dieses Thema auf der MPK wieder aufgegriffen und ein Beschluss gefasst. Einige Tage später fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt. Die Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg Anfang Juni hat diese Diskussion erneut angestoßen. Die Bundesregierung ist bei diesem Thema derzeit nicht geeint: Während SPD und Grüne eine Pflichtversicherung unterstützen, lehnt die FDP diese ab. Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt eine Pflichtversicherung ab, da sie das Wohnen verteuern, Bürokratie erhöhen und den Staat nicht von finanzieller Haftung befreien würde. Auch die Regierungschefs der Länder und Bundeskanzler Scholz fanden noch keine Einigung. Die Bundesregierung hält derzeit an einer Angebotspflicht fest, während die Länder eine Pflichtversicherung fordern: Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Versicherer für Neubauten ein obligatorisches Angebot machen müssen, das aber abwählbar ist (Opt-out). Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsbauten sollen ein Angebot bekommen (Opt-in).

    Der VDIV-Verwalter-Monitor will ein besseres Verständnis der aktuellen Versicherungslandschaft und der Obliegenheitspflichten, also der Pflichten der Versicherungsnehmer, gewinnen. Wie gut sind Wohnungseigentümergemeinschaften über ihre Möglichkeiten und Pflichten informiert und welche Maßnahmen könnten zur Verbesserung der Versicherungsabdeckung beitragen?

    Hier geht’s zur Kurzumfrage.

    Die Auswertungen der vergangenen Verwalter-Monitore „Bestandsaufnahme – Versammlungszeitbeginn einer Wohnungseigentümerversammlung“ sowie „KI in der Immobilienverwaltung“ finden Sie hier.

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