In der Gesetzesbegründung wird darauf verwiesen, dass nach wie vor volle Transparenz über die Klimaschutzerfolge in den Sektoren gewährleistet sei. Anders als bislang solle der Fokus jedoch nicht auf Zielverfehlungen liegen. Ziel sei, die Treibhausgasemissionen dort zu mindern, wo es die größten Einsparpotentiale gibt. Mit der KSG-Novelle wird auch die Stellung des Expertenrates für Klimafragen gestärkt. Als zentrales Klimaziel gilt weiterhin: Bis 2045 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral sein. Bis 2030 soll das Etappenziel der Reduktion um 65 Prozent erreicht werden.
Der Änderung des Klimaschutzgesetzes waren monatelange Debatten vorausgegangen. Einen Tag vor der Bundestagsabstimmung hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Er wollte erreichen, dass das Gericht die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Abstimmung untersagt.
Ergänzend verabschiedete der Bundesrat eine Entschließung (Drucksache 199/24). Darin fordern die Länder eine Nachsteuerungspflicht, sobald absehbar sein, dass die Klimaziele verfehlt werden.
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