Ein „Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis“ sei keine Option, so der Bundesratsbeschluss. Die Länderkammer verweist auf die Extremwetterereignisse der letzten Monate und Jahre sowie darauf, dass nach Einschätzung der Justizminister der Länder der Einführung einer bundesweiten Elementarschaden-Pflichtversicherung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Sie fordern die Bundesregierung auf, bei der Ausgestaltung den finanziellen Aufwand für private Haushalte in zumutbaren Grenzen zu halten und zugleich den Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sicherzustellen.
Bislang sind bundesweit weniger als 50 Prozent aller privaten Wohngebäude gegen Schäden versichert, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck verursacht werden.
Eine Elementarschadenversicherung kann derzeit als freiwillige Versicherung in Kombination mit einer Gebäude- oder Hausratversicherung bzw. alternativ durch Erweiterung dieser Verträge abgeschlossen werden. Laut Stiftung Warentest bieten viele Tarife für Wohngebäudeversicherungen Elementarschutz schon für deutlich unter 100 Euro im Jahr (Stand: März 2023). Allerdings sind die Prämien nach sogenannten Gefährdungsklassen gestaffelt. Dazu unterscheiden die Versicherer mittels eines Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (kurz: ZÜRS) vier Zonen. Je höher das Risiko, umso höher ist die Prämie. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegen 1,7 Prozent der Gebäude in den beiden Hochrisikozonen ZÜRS 3 und 4.
Der GDV hat bereits in mehreren Positionspapieren Vorschläge zur Gestaltung der Versicherung gegen Naturgefahrenereignisse unterbreitet. Sie sind hier hinterlegt.
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