Die Beratungsfirma Turner & Townsend erwartet für das laufende Jahr einen moderaten Anstieg der Baupreise um etwa 2 Prozent. Die Prognose basiert auf einer aktuellen Marktanalyse, in der sich die Expertinnen und Experten auf Preistrends bei Bauausschreibungen stützen. Für die kommenden Jahre rechnet das Unternehmen mit einer Beschleunigung des Preisauftriebs auf rund 3 Prozent.
Damit setzt sich der Trend steigender Baukosten, der die Branche seit Jahren begleitet, zumindest auf niedrigem Niveau fort. Doch der Marktbericht macht auch deutlich: Das Preisszenario bleibt fragil und stark abhängig von externen Faktoren. So halten es die Analysten auch für möglich, dass sich eine gegenläufige Entwicklung einstellt – beispielsweise durch geopolitische Unsicherheiten, die das Investitionsklima belasten und zu rückläufiger Bautätigkeit führen könnten.
Entscheidend für die mittelfristige Entwicklung wird laut Bericht insbesondere sein, in welchem Umfang die von der Bundesregierung angekündigten Infrastrukturinvestitionen tatsächlich auf dem Bau- und Vergabemarkt ankommen. Sollten diese Programme konsequent umgesetzt werden, könnten sie das Auftragspolster der Bauunternehmen stärken und für stabilere Kapazitätsauslastungen sorgen.
Dennoch beobachten die Autoren des Berichts eine anhaltende Zurückhaltung im Markt. Befragte Bauunternehmen bezeichnen den aktuellen Zustand überwiegend als „lauwarm“ oder „kalt“. Die Anzahl neuer Aufträge bleibt niedrig – ein Trend, der sich bereits 2024 abzeichnete. Viele Auftragnehmer sehen sich gezwungen, aktiv nach neuen Projekten für das laufende und das kommende Jahr zu suchen.
Für Immobilienverwaltungen ergibt sich daraus eine komplexe Gemengelage. Während stabile Baupreise bei Bestandsmaßnahmen und Sanierungen Planungssicherheit geben könnten, ist bei größeren Neubau- und Infrastrukturvorhaben eine genaue Marktbeobachtung unerlässlich. Unsicherheiten bei Materialkosten, Fachkräftemangel und politischer Rahmengebung bleiben zentrale Einflussgrößen für die Preisentwicklung und die Verfügbarkeit von Kapazitäten in den kommenden Monaten.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Baupreise könnten 2025 um 2 Prozent steigen – Markt bleibt volatil und von Unsicherheit geprägt erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.