Bei den für die Beschleunigung von Planungsverfahren wichtigen Punkten hält die Bundesregierung überwiegend an ihrem bisherigen Kurs fest. So lehnt sie den Vorschlag des Bundesrates ab, die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange grundsätzlich in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Auch die vorgesehene parallele Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden soll bestehen bleiben. Die Bundesregierung erwartet davon schnellere Verfahren.
Noch offen ist dagegen unter anderem die konkrete Ausgestaltung des digitalen Standards XPlanung. Der Bundesrat hatte gefordert, diesen bereits ab dem ersten verfahrensrelevanten Entwurf vollständig vektoriell anzuwenden; die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen. Ebenfalls weiter geprüft werden einzelne Regelungen zur digitalen Bereitstellung von Planungs- und Umweltdaten.
Die Bundesregierung hält zudem an der geplanten Aufwertung des Flächennutzungsplans fest. Das neue Instrument soll Kommunen ein schlankeres Planverfahren für bestimmte Vorhaben im Außenbereich ermöglichen und zugleich ihre Steuerungsmöglichkeiten erhalten.
Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung wurden am 26. August als Bundestagsdrucksache 21/7735 veröffentlicht. Das BauGB-Upgrade befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren.
Mehr dazu, können Sie hier nachlesen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-staedtebau-1184316
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