Die Insolvenz der Deutschen Rücklagen GmbH (DR) erschüttert die Branche: Nach Medienberichten stehen Rücklagen in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro im Feuer – eingebracht von mehreren hundert Hausverwaltungen, betroffen sind wohl mehrere Tausend Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bundesweit. Die Gelder, ursprünglich zur Finanzierung notwendiger Sanierungen und Reparaturen vorgesehen, wurden von einzelnen Verwaltern in Anleihen der DR investiert – mit fatalen Folgen.
Die DR warb damit, Rücklagen sicher, verzinst und jederzeit verfügbar anzulegen. In Werbeschreiben an Hausverwaltungen war die Rede von „Wert- und Mündelsicherheit“ sowie grundbuchbesicherten Anlagen. Die Realität sieht anders aus: Die Anleihen der DR enthielten riskante Mezzanine-Finanzierungen – eine hochspekulative Anlageform mit Totalverlustrisiko. Im offiziellen Informationsblatt war der Kapitalverlust zwar erwähnt, wurde jedoch durch marketingstarke Aussagen in den Hintergrund gedrängt. Mit der Insolvenz der DR droht nun vielen Eigentümern der Verlust jahrelanger Rücklagen.
Dieser Fall offenbart massive Versäumnisse: Laut § 9b Abs. 1 S. 3 WEG sind Rücklagen ordnungsgemäß zu verwalten – risikobehaftete Anlagen zählen ausdrücklich nicht dazu. Um Rücklagen künftig wirksam zu schützen, sollten Eigentümer und Verwaltungen auf einige zentrale Grundsätze achten:
1. Strikte Kontentrennung: WEG-Rücklagen gehören auf ein separates Konto – auf den Namen der Gemeinschaft, nicht des Verwalters. Treuhandkonten sind tabu, da sie im Insolvenzfall zur Masse des Verwalters zählen können.
2. Kontrolle und Transparenz: Eigentümer sollten regelmäßig Einblick in Kontoauszüge und Verwaltungsunterlagen verlangen. Je digitaler eine Verwaltung arbeitet, desto leichter ist die Prüfung.
3. Zweckbindung der Rücklagen: Mittel aus der Erhaltungsrücklage dürfen ausschließlich für Sanierungen oder Instandhaltungen verwendet werden – keinesfalls für Investitionen oder Prozesse.
4. Anlagerichtlinien festlegen: Für nicht unmittelbar benötigte Rücklagen können Festgeldkonten mit kurzer Bindung und hoher Sicherheit infrage kommen. Aktien, Zertifikate oder gar Mezzanine-Anlagen sind für Rücklagen ungeeignet.
5. Verfügungsgrenzen definieren: Verwalter sollten ohne Beschluss der Eigentümer nur bis zu einem festgelegten Maximalbetrag handeln – Ausnahmen gelten nur bei akuter Gefahr im Verzug.
Der Fall DR ist eine Mahnung: „Wenn die Rücklagen eine gewisse Höhe erreicht haben und man sie aktuell nicht benötigt, kann man darüber nachdenken, einen Teil mündelsicher – besonders risikoarm – auf ein Festgeldkonto zu legen“, sagt Sylvia Pruß, Präsidentin des VDIV Deutschland gegenüber dem Handelsblatt. Mehr als drei bis sechs Monate lang sollte man die Gelder dabei nicht festlegen. Tabu seien Aktien oder andere risikoreiche Anlageformen, warnt die Verwalterin. Auch in der Immobilienverwaltung gilt – Sicherheit vor Rendite. Wohnungseigentümer sind gut beraten, aktiv mitzuwirken.
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