VDIV Deutschland bei Anhörung zur WEG-Reform

29. Mai 2020 Immobilien



  • Bei der Anhörung zur WEG-Reform vor dem Rechtsausschuss des Bundestages begrüßte die Mehrheit der neun geladenen Sachverständigen dem Grunde nach den vorliegenden Entwurf. Die Novelle wird als notwendig erachtet, um das Wohnungseigentumsgesetz zukunftsfest zu machen. Inhaltliche Schwerpunkte der Diskussion waren die Kostenverteilung bei baulichen Maßnahmen sowie die künftigen Aufgabenbereiche des Verwalters. Der VDIV Deutschland machte sich dabei nachdrücklich für die Einführung eines Sachkundenachweises und eines Verwalterregisters sowie für die Absenkung des Quorums für Umlaufbeschlüsse und die die Einführung von virtuellen Versammlungen stark.

    Zusammenfassende Bewertung

    VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler bescheinigte dem Entwurf eine hohe Qualität. Er sei rechtsdogmatisch konsistent und löse viele Probleme der Praxis. Eine ähnliche Einschätzung formulierte Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof. Der Entwurf weise gelungene technische Verbesserungen auf und behebe mehrere konstruktive Schwächen des geltenden Wohnungseigentumsrechts. Auch Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin, begrüßte die Einführung von klaren Strukturen und das gelungene Verfahrensrecht. Er warnte nachdrücklich davor, den Kern des Entwurfs aufzuweichen.

    Rolle des Verwalters

    Angesichts kritischer Stimmen, die eine Einschränkung der Rechte der Wohnungseigentümer befürchten, hinterfragten die Abgeordneten auch die Rolle der Immobilienverwalter. Aus Sicht von Richter Oliver Elzer sind die neuen Vorschriften bezüglich der Befugnisse der Verwalter im Kern nicht zu beanstanden, vielmehr werden die Verbraucherrechte eindeutig gestärkt. Zudem dürfte man durchaus auch Zutrauen zu Wohnungseigentümern haben, die nicht zu den Dümmsten gehören. Auch Johanna Schmidt- Räntsch unterstrich, der Vorwurf, dem Verwalter werde mehr und zu viel Macht als früher eingeräumt, treffe nicht zu. Die Befugnisse des Verwalters hielten sich in den traditionellen Grenzen. VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Kaßler warnte zudem davor, die unbeschränkte Vertretungsmacht des Verwalters einzugrenzen. Die übergroße Mehrheit der Eigentümer wünscht sich den Verwalter als Manager ihres Gemeinschaftseigentums und keine querulatorische Verhinderung von Maßnahmen durch wenige Eigentümer.

    Thema in der Runde war auch die Einführung eines zentralen Verwalterregisters. Der VDIV Deutschland sieht darin eine deutliche Erleichterung im Rechtsverkehr, die für die Vertretung einer WEG zuständige Person zu ermitteln. Diese Ansicht vertrat auch Oliver Elzer.

    Beschlussfassung und Maßnahmen

    Für die praktisch wichtigste Verbesserung hält BGH-Richterin Schmidt-Räntsch die Umgestaltung der Beschlussmängelklagen von einem Mitgliederprozess der Wohnungseigentümer untereinander zu einem Verbandsprozess. Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum, bewertete besonders die schlankeren und transparenten Strukturen, vor allem hinsichtlich von Beschlussfassung und Umsetzung von Maßnahmen als positiv.

    Nach Auffassung von Johanna Schmidt-Räntsch müssen die Regelungsvorschläge insbesondere bezüglich der Kostenverteilung im Einzelnen jedoch noch ergänzt werden, da sie ansonsten ungewollt den Modernisierungsstau verstärken würden. An dieser Stelle sieht auch Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, Verbesserungsbedarf.

    VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler erneuerte in seiner Stellungnahme den Appell, das Quorum für Umlaufbeschlüsse deutlich zu senken und damit deren praktische Bedeutung zu erhöhen. Darüber hinaus zeigten die aktuellen Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie, wie wichtig die zeitgemäße Anpassung gesetzgeberischer Regelungen an die schnell fortschreitenden technischen Möglichkeiten sei. So müsse die Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen ermöglicht werden. Beide Verbesserungsvorschläge wurden von mehreren anderen Experten befürwortet.

    Sachkundenachweis

    Breite Unterstützung fand auch das Anliegen des VDIV, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Sachkundenachweis für gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter einzuführen. Dieser müsse den vielfältigen fachlichen Ansprüchen, die an Wohnungseigentumsverwalter zu stellen seien, in jeder Hinsicht genügen, forderte Roland Kempfle, Richter am Landgericht München I und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbunds. Auch Manfred Jost machte sich nachdrücklich für einen Sachkundenachweis stark. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag Anfang Mai hatten sich bereits die Redner von Union, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für einen Sachkundenachweis ausgesprochen.

    Kritische Stimmen

    Harsche Kritik am Gesetzentwurf kam einzig von Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbands Wohnen im Eigentum, die von der Partei DIE LINKE als Sachverständige geladen war. Das Ziel, die Wohneigentümergemeinschaften zu stärken und für die Zukunft zu rüsten, werde nicht erreicht. Christian Rietschel, Vorsitzender von Haus & Grund Dresden und von der AfD geladener Sachverständiger, kritisierte, dass der Entwurf erheblich in die verbrieften Rechte der Wohnungseigentümer eingreife und ihr Eigentum damit entwerte.

    Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag VDIV Deutschland bei Anhörung zur WEG-Reform erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/vdiv-deutschland-bei-anhoerung-zur-weg-reform/