BMWi legt Entwurf für Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor

26. Februar 2020 Immobilien



  • Mit dem von Bundeswirtschaftsministerium in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten Referentenentwurf wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt. Der wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass bei Neubau bzw. größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

    Bis 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Ausnahmen sind unter anderem für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und von ihnen genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

    Bis zum 5. Februar konnten Länder und Verbände ihre Stellungsnahmen zum Referentenentwurf abgeben. Wohnungswirtschaftliche wie auch Eigentümerverbände äußerten sich überwiegend kritisch: Die Regelung sei wenig praktikabel, weil es derzeit noch zu viele technische und finanzielle Hemmnisse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur gäbe. Man fürchte einen Anstieg der Wohnkosten und zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für Eigentümer.

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